Seit 2004 spricht sich die gute Arbeit vom WS Personal Team in den Schwerpunkten Handwerk und Industrie sowie Medizin und Soziales rum.
Erfahrung und Kompetenz
Unser Team kennt sich aus – mit den Branchen und ihren Anforderungen. Bei WS Personal trifft Erfahrung auf Kompetenz.
Professionelles Netzwerk
Über die Jahre haben wir uns ein professionelles Netzwerk aus Partnern aufgebaut, auf das wir uns verlassen können. Und es sich auf uns.
Standorte in Berlin und Sachsen
WS Personal begleitet und berät KundInnen und MitarbeiterInnen an drei Standorten in Berlin und Dresden.
Kompetent und erfahren. Unser Team Ihr bester Partner
Wir betreuen Fachkräfte und Unternehmen individuell nach Branche und Qualifikation an 3 Standorten in Deutschland. Unser erfahrenes Team ist bei allen Fragen stets persönlich und kompetent erreichbar.
Unsere kompetente Betreuung aller Arbeitskräfte in den Fachbereichen Medizin / Soziales und Handwerk / Industrie gewährleisten wir durch Fachwissen innerhalb der unterschiedlichen Berufe oder deren Berufsfeldern.
AltenpflegerInnen betreuen, beraten und motivieren in der Regel ältere Menschen, die auf kompetente und freundliche Unterstützung angewiesen sind.
Gesundheits- und Krankenpflege
In der Gesundheits- und Krankenpflege führen Menschen pflegerische und medizinische Aufgaben wie z.B. das Wechseln von Verbänden durch.
Medizinische und Therapeutische Pflege
Die Medizinische und Therapeutische Pflege unterstützt PatientInnen dabei, verloren gegangene Fähigkeiten wieder zu erlangen.
Heilerziehungspflege
HeilerziehungspflegerInnen unterstützen und begleiten Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen aller Altersklassen, um ihre Eigenständigkeit zu stärken.
Pädagogische Erziehung
ErzieherInnen sind pädagogische Fachkräfte, die Kinder und Jugendliche betreuen, bilden und begleiten und dabei pädagogische Methoden anwenden.
Sozialassistenz
SozialassistentInnen unterstützen Hilfsbedürftige bei Alltäglichem, wie Einkaufen und Essen zubereiten, übernehmen aber auch Aufgaben der Grundpflege.
ElektrikerInnen und ElektorinstallateurInnen prüfen, bauen und halten elektrische Installationen in Gebäuden instand, z.B. Schaltkasten.
Gas- und Wasserinstallateur
Gas- und WasserinstallateurInnen montieren, reparieren und installieren Sanitäranlagen, Heizkessel und Wasser- und Luftversorgungsysteme.
Maler und Lackierer
MalerInnen und LackiererInnen sind im Neu-, Alt- und Sanierungsbau tätig und zuständig für das Instandhalten von Innenwänden, Decken, Böden und Fassaden.
Metallbauer und Schweißer
MetallbauerInnen und SchweißerInnen stellen form- und maßgenaue Metallteile her. Das können Bleche, Metallrohre oder -profile sein.
Tischler und Holzfachverarbeiter
TischlerInnen stellen nützliche Gegenstände wie Fenster und Türen, Schränke, Sitzmöbel und Tische sowie Innenausbauten her.
Anlagentechniker
AnlagentechnikerInnen stellen u.a. Anlagen und Rohrleitungsysteme für verschiedene Industrien oder versorgungstechnische Betriebe her.
Anlagenmonteur
AnlagenmonteurInnen bauen elektronische, elektrische oder mechanische Bauteile zu ganzen Maschinen und Anlagen zusammen und bauen Regelsysteme ein.
Heizungsmonteur
HeizungsmonteurInnen montieren, verlegen und schließen Wärmesysteme an, die mit Öl, Gas oder erneuerbaren Energien betrieben werden.
Zeitarbeit bedeutet, dass die Mitarbeitenden fest in einem Zeitarbeitsunternehmen, einem sogenannten Personaldienstleister angestellt sind. Ihre Arbeit vollziehen sie dabei bei Kundenunternehmen des Personaldienstleisters. Der Einsatz ist dabei zeitlich befristet. Der einzige Unterschied zu anderen Arbeitsverhältnissen ist also, dass ZeitarbeiterInnen als Angestellte der Zeitarbeitsfirma in Kundenunternehmen arbeiten.Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister sind Arbeitgebende wie andere auch. Es gelten Tarifverträge, nach denen der Leiharbeitnehmende bei einem Kunden bis zu 18 Monate lang eingesetzt werden kann. Bei WS Personaldienstleistungen GmbH ist auch die Bezahlung in unserem Tarifvertrag "GVP" (ehemals "BAP") festgeschrieben. Wendet ein Zeitarbeitsunternehmen keinen Tarifvertrag an, so gilt grundsätzlich, dass der Leiharbeitnehmende Anspruch auf „equal pay“ (gleiche Bezahlung) und „equal treatment“ (gleiche Behandlung) hat. Es gelten aber weiter die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Selbstverständlich. Im Helfer-, Lager- und Produktionsbereich setzen wir häufig Mitarbeitende ohne Ausbildung ein. Oft bietet sich bei solchen Arbeiten die Möglichkeit, Neues dazuzulernen, um sich so weiter zu qualifizieren. Möglicherweise werden Sie auch vom Unternehmen, in dem Sie arbeiten, in ein klassisches Arbeitsverhältnis übernommen.
Mitarbeitende in Zeitarbeitsunternehmen erhalten einen ganz normalen Arbeitsvertrag. Ein Zeitarbeitsunternehmen darf nur mit einer Erlaubnis der Agentur für Arbeit tätig sein und wird durch diese Bundesbehörde überwacht. Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf Kündigungsschutz, auch hier gilt das Kündigungsschutzgesetz. Wird ein Arbeitnehmender krank, hat die Person Anspruch auf Lohnfortzahlung. Diese wird auch dann geleistet, wenn ein Zeitarbeitnehmender vorübergehend nicht überlassen werden kann. Selbstverständlich werden Löhne und Gehälter auch für Feiertage gezahlt.
Grundsätzlich sind alle internen Mitarbeitenden von WS Personaldienstleistungen GmbH Ihre AnsprechpartnerInnen, sowohl Ihre Personaldisponenz als auch die Niederlassungsleitung. Sollten Sie verhindert sein und Ihre Arbeit nicht aufnehmen können, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer betreuenden Niederlassung.
Selbstverständlich werden die Mitarbeitenden auch in der Zeitarbeit bei der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angemeldet und entsprechende Beiträge abgeführt. Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten natürlich auch in der Zeitarbeit.
Die Löhne in der Zeitarbeitsbranche sind seit dem 01.01.2004 durch unterschiedliche Tarifverträge vorgeschrieben. Der Gesetzgebende will dadurch eine schrittweise Annäherung an die übrigen Tarife bewirken. Auskunft darüber gibt der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Christliche Gewerkschaftsbund. Ferner können Sie sich bei den Verbänden IGZ, BZA, INZ oder dem MVZ erkundigen. In der Regel werden unsere Mitarbeitenden übertariflich bezahlt.
Viele Bewerbende kommen zu Zeitarbeitsunternehmen, weil sie schlechte Erfahrungen am Arbeitsmarkt gemacht haben und ihren nächsten Arbeitgebenden bzw. ihre zukünftigen KollegInnen erst näher kennenlernen möchten, bevor sie dort ein festes Arbeitsverhältnis eingehen. Viele nutzen den Einsatz durch ein Zeitarbeitsunternehmen auch als Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren und verschiedene Firmen und Arbeitsweisen kennenzulernen oder um dauerhaft von einem Entleihbetrieb übernommen zu werden, wenn sie durch die Zeitarbeit ihren „Traumjob“ oder ihre „Traumfirma“ gefunden haben. Zeitarbeit ist und kann immer ein Türöffner sein. Umgekehrt nutzen viele Unternehmen immer mehr die Zeitarbeit als praktische Vorauswahl. Ein Drittel etwa aller Zeitarbeitenden wird von den Kundenbetrieben übernommen.
Zeitarbeit hat viele Vorteile, zum Beispiel ist Zeitarbeit für Berufsanfänger ideal, da sie dadurch die Möglichkeit haben viele verschiedene Unternehmen kennenlernen und somit Berufspraxis und Erfahrungen sammeln können. Die Zeitarbeit erspart Ihnen langwierige Bewerbungsverfahren. Sie erhalten immer eine gute und pünktliche Bezahlung und Sie haben einen festen und sicheren Arbeitsplatz.
Es gibt verschiedene Richtlinien und Rahmenbedingungen, die ein gutes Zeitarbeitsunternehmen ausmachen. Eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sowie die TÜV DIN EN ISO 9001-Zertifizierung können solche Hinweise sein, dass das Unternehmen seine Dienstleistung mit der nötigen Sorgfalt erbringt. Nutzen Sie das Vorstellungsgespräch mit den Personalverantwortlichen. Prüfen Sie, ob Ihr Ansprechpartner Sie kompetent berät und sachkundig Ihre Fragen beantworten kann. Auch ein Blick auf aktuelle Bewertungen des Unternehmens auf verschiedenen Portalen kann beim Einschätzen helfen.
Sie können individuell mit Ihrer Personaldisponenz Ihr Wunschmodell besprechen. Egal ob es ein Minijob, Midijob, Teilzeit oder ein Vollzeitjob sein soll, nur in der Frühschicht oder nur in der Nachtschicht. Menschen sind alle unterschiedlich und haben unterschiedliche Bedürfnisse. Reden Sie mit uns – wir finden das passende Modell für Sie.
Unsere regulären Sprechzeiten sind von 8 bis 17 Uhr. Während dieser Kernzeiten stehen wir für alle Anliegen und Fragen zur Verfügung. Darüber hinaus sind wir rund um die Uhr über die Rufbereitschaft erreichbar, um auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten für Sie da zu sein. Diese 24/7-Rufbereitschaft soll sicherstellen, dass Sie jederzeit Unterstützung erhaltet, insbesondere bei dringenden Angelegenheiten oder Notfällen.
Zeitarbeit hat den Vorteil, dass Sie jederzeit schnell und unkompliziert Ihre Personalengpässe überbrücken können. Lohnnebenkosten wie Urlaub, Krankheit und Feiertage bleiben Ihnen erspart. Fällt ein Mitarbeitender aus, kann dieser zeitnah ersetzt werden. Vielleicht suchen Sie selbst einen neuen Mitarbeitenden, haben aber keine Zeit sich um die Personalsuche zu kümmern. Wir stellen Ihnen passend qualifiziertes Personal zur Verfügung, das Sie auch gerne über uns testen können, bevor Sie den Mitarbeitenden selbst einstellen.
Sie zahlen ausschließlich die geleisteten Stunden unserer Mitarbeitenden und eventuelle Zuschläge, gemäß vorab vereinbartem Kundenverrechnungssatzes. Der Kundenverrechnungssatz beinhaltet bereits alle Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungsbeiträge, Krankheit, Urlaub und weitere. Die Abrechnung erfolgt gemäß bestätigtem Tätigkeitsnachweis der geleisteten Stunden.
Die Rechtsgrundlage ist immer das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). In diesem werden alle Einzelheiten der Dreiecksbeziehung, die zwischen Entleiher (Kunde), Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) und Leiharbeitnehmender (Zeitarbeitender) herrscht, genau geregelt.
Das Zeitarbeitsunternehmen schließt i.d.R. einen Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Entleiher. Für die einzelnen Überlassungen werden Personalkonkretisierungen verfasst. Alle Verträge müssen jeweils von beiden Parteien vor Beginn der Überlassung unterzeichnet werden. In Einzelfällen kann man sogenannte Kontingentverträge mit Verleihern abschließen.
Die Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung wird ausgestellt von der Agentur für Arbeit und basiert auf auf dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Sie ist die Rechtsgrundlage für jedes Zeitarbeitsunternehmen, das Arbeitnehmende einstellt und diese an Kundenunternehmen überlässt. Sie wird von der zuständigen Agentur für Arbeit zunächst auf ein Jahr befristet ausgestellt. Nach dreimaliger erfolgreicher jährlichen Prüfung durch die Erlaubnisbehörde wird dem Zeitarbeitsunternehmen eine unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ausgestellt. Dies ist die Basis für eine seriöse Zusammenarbeit zwischen Verleiher, Entleiher und natürlich auch dem Zeitarbeitnehmenden. Handelt das Unternehmen rechtlich falsch oder zu ungenau, ist es der zuständigen Agentur für Arbeit vorbehalten, die Erlaubnis wieder zu entziehen.
Aufgrund unserer genauen Prüfung der fachlichen und menschlichen Qualitäten der Kräfte und ihrer Eignung für eine bestimmte Aufgabe, passiert dies äußerst selten. Tritt dieser Fall dennoch mal ein, können Sie den Einsatz selbstverständlich sofort beenden. Gemeinsam suchen wir dann nach einer Lösung, die Sie zufriedenstellt.
WS Personal – für Sie vor Ort erreichbar
Ob die persönliche ganzheitliche Betreuung während eines Bewerbungsprozesses oder das Finden von passenden Fachkäften für ihr Unternehmen – wir sind Ihr Partner für Zeitarbeit im Raum Berlin, Brandenburg und Dresden.